Gesetzliche
Betreuungen =
Hilfestellung im Leben
Für junge und alte Menschen
Sie wohnen im
Pfaffenwinkel?
Sie suchen im
Pfaffenwinkel, für sich oder
eine hilfsbedürftige Person zur Regelung
einen Betreuer?
Unser kleines und
effizientes Team bietet
Ihnen seine Unterstützung an!
Auf der Grundlage meiner
langen Verwaltungser-
fahrungen auf diesem Gebiet in der Betreuungs-
stelle und meiner kaufmännischen Qualifikation
bringe ich mein ganzes Know-How für Sie ein.
Ich berate, begleite und vertrete Sie bei Fragen
und Problemstellungen, die Sie oder hilfbedürfs-
tige Personen nicht mehr meistern können.
Dies geschieht unter strenger Aufsicht
des Amtsgerichtes.
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Wer wird oder kann
betreut
werden?
Erwachsene Menschen,
die durch Alter,
Krankheit oder Behinderung hilflos werden.
Hilflos
heißt, dass die Menschen auf Grund
ihrer Probleme ihre
Angelegenheiten nicht
mehr vollständig selbst erledigen können. z.
B.:
- Organisation des Alltags
- Bewältigung der Lebenssituationen
- Wahrnehmung der eigenen Realität
- Regelung finanzieller Dinge
- Ärztliche Versorgung
- Wahrnehmung d. geeigneten sozialen Netzes
- Behördenangelegenheiten
Das bedeutet, diese
Menschen brauchen
Hilfe von Außen. Es ist Zeit eine gesetzliche
Betreuung beim Vormundschaftsgericht für
die betroffene Person
anzuregen. Das Gericht
bestellt den Betreuer.
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